Blitzlicht Januar 2017

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Newsletter rund um Steuern, Wirtschaft, Recht - Januar 2017 Blitzlicht

 

In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

- Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Januar 2017 und Februar 2017
- Neue Anforderungen an Kassensysteme ab 1. Januar 2017
- Einem Dozenten zur Verfügung stehender Laborraum ist kein Arbeitsplatz
- Vermeidung privater Veräußerungsgeschäfte durch Wohnungsüberlassung an Kinder nur, solange Kinderfreibetrag gewährt wird
- Häusliche Pflege ist auch bei Betreuung durch nicht besonders ausgebildetes Personal als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig
- Defekte Telefonleitung berechtigt zur Mietminderung
- Wahl eines WEG-Verwalters ohne Festlegung des Bestellzeitraums ist unwirksam
- Anschaffungsnahe Herstellungskosten liegen auch bei Austausch von Heizkörpern vor
- Unterschiedliche Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden hinsichtlich Herstellungs-  und Erhaltungsaufwand
- Umsatzsteuerfreie Unterrichtsleistungen
- EuGH verneint die Störerhaftung von WLAN-Anbietern
- Urheberrechtsverletzung durch Setzen eines Hyperlinks

Nähere Informationen zu den einzelnen Themen entnehmen Sie bitte folgendem PDF

BLITZLICHT JANUAR 2017

Das Jahr neigt sich dem Ende zu und wir möchten uns herzlichst bei unseren Mandanten bedanken für Ihr Vertrauen und freuen uns auf eine weitere gute Zusammenarbeit.
Wir wünschen Ihnen einen guten Rutsch in ein gesundes und erfolgreiches und gutes neues Jahr 2017.

Bei Fragen zu den einzelnen Themen aus unserem Blitzlicht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Für den Inhalt der übermittelten Informationen übernehmen wir keine Haftung.

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