In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:
- Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung März 2017 und April 2017
- Aufwendungen für Fortbildungen mit persönlichkeitsbildendem Charakter als Werbungskosten oder Betriebsausgaben
- Aufwendungen für Geburtstagsfeier im Allgemeinen nicht als Werbungskosten anzuerkennen
- Maßgebendes Pensionsalter bei der Bewertung von Versorgungszusagen
- Für Vorsteuerzwecke zu beachten: Frist zur Zuordnungsentscheidung von gemischt genutzten Leistungen zum Unternehmen endet am 31. Mai
- Kein Vorsteuerabzug aus Scheinrechnungen im Billigkeitswege
- Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für Frühstück im Hotel ist regelmäßig der vom Hotelier gesondert ausgewiesene Betrag
- Rückwirkende Berichtigung von Rechnungen ist möglich
- Eingeschränkter Unfallschutz im Home-Office
- Einkünfteerzielungsabsicht kann auch bei lang andauerndem Leerstand einer Wohnung gegeben sein
Nähere Informationen erhalten Sie in beiliegendem PDF
BLITZLICHT MÄRZ 2017
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