Newsletter Mai 2022

Zur Übersicht
Blitzlicht Mai 2022 - Aktuelle Nachrichten aus den Bereichen Steuern, Wirtschaft und Recht

In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

- Billigkeitsregelungen: Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg
  in der Ukraine Geschädigten
- Für statische Berechnungen eines Statikers keine Steuerermäßigung
- Unwetterschäden steuerlich geltend machen
- Zur Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Kryptowährungen
- Insolvenzverwaltervergütung als außergewöhnliche Belastung?
- Betrieb einer Reithalle - Liebhaberei?
- Zahlungen zur Wiederauffüllung einer Rentenanwartschaft einkommensteuerlich zu berücksichtigen?
- Zweitwohnung am gleichen Beschäftigungsort - Keine dopplete Haushaltsführung
- Zur Steuerfreiheit eines Altersteilzeit - Aufstockungsbetrags
- Erstattung von Parkgebühren an Arbeitnehmer als Arbeitslohn
- Kann man Steuerschulden auch mit Sachwerten bezahlen?
- Zur Rechtswirksamkeit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses per WhatsApp

Blitzlicht Mai 2022

Bei Fragen zu unserem Newsletter stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Für den Inhalt der übermittelten Informationen übernehmen wir keine Haftung.

Standorte

Richard-Wagner-Straße 12
84453 Mühldorf a. Inn
Tel: +49 86 31 / 16 03 - 0
Fax: +49 86 31 / 16 03 - 33
info@berater-kanzlei.bayern

Barrierefreier Zugang

Reischlstraße 2
84503 Altötting
Tel: +49 86 71 / 95 777 - 70
Fax: +49 86 71 / 95 777 - 80
info@berater-kanzlei.bayern

Herzogstraße 9
80803 München
Tel: 49 89 / 61 37 28 5 - 0
Fax: +49 89 / 61 37 28 5 – 51
info@berater-kanzlei.bayern