Grundsteuer-Reform

Grundsteuerreform - Was sich für Eigentümer ändert und wie viel Sie künftig zahlen müssen
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Ab 1.1.2022 startet die Grundsteuerreform. Schon bald müssen Immobilienbesitzer eine Grundsteuererklärung abgeben, mit der der Grundstückswert neu berechnet wird. Wie die Grundsteuer künftig ermittelt wird, zeigt dieses Video.

Wichtige Information zur Grundsteuerreform

  • Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass im Rahmen der Grundsteuerreform alle Grundstückseigentümer von der Finanzbehörde aufgefordert werden, eine Erklärung
    zur Feststellung der Grundsteuerwerte abzugeben
  • Die Reform betrifft ca. 36 Mio. wirtschaftliche Einheiten
  • Betroffen sind wohl bebaute als auch unbebaute Grundstücke sowie Land- und
    Forstwirtschaftliche Betriebe
  • Anwendung für die neu berechnete Grundsteuer erfolgt ab dem 1. Januar 2025
  • Relevante Daten, die an das Finanzamt abgeführt werden müssen, sind von Bundesland zu
    Bundesland unterschiedlich

Im Zeitraum vom 01. Juli bis 31. Oktober 2022 müssen alle Feststellungserklärungen bei der Finanzverwaltung eingereicht werden.

Da das Finanzamt eine rein elektronische Übermittlung vorschreibt, werden wir die Erstellung mit Ihnen über eine moderne Anwendung durchführen. So behalten Sie jederzeit den Überblick und ersparen sich unnötige Papierwege. Gerne übernehmen wir die Erstellung der Grundsteuererklärung für Sie. Geben Sie uns hierzu bitte Rückmeldung per E-Mail an grundsteuer@berater-kanzlei.bayern. In den nächsten Monaten werden wir Sie über die nächsten Schritte per E-Mail benachrichtigen. Auf diesem Weg erhalten Sie auch
die Einladung zur Erstellung der Objekterklärungen in unserem Programm.

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