Wichtige Information zur Grundsteuerreform
Im Zeitraum vom 01. Juli bis 31. Oktober 2022 müssen alle Feststellungserklärungen bei der Finanzverwaltung eingereicht werden.
Da das Finanzamt eine rein elektronische Übermittlung vorschreibt, werden wir die Erstellung mit Ihnen über eine moderne Anwendung durchführen. So behalten Sie jederzeit den Überblick und ersparen sich unnötige Papierwege. Gerne übernehmen wir die Erstellung der Grundsteuererklärung für Sie. Geben Sie uns hierzu bitte Rückmeldung per E-Mail an grundsteuer@berater-kanzlei.bayern. In den nächsten Monaten werden wir Sie über die nächsten Schritte per E-Mail benachrichtigen. Auf diesem Weg erhalten Sie auch
die Einladung zur Erstellung der Objekterklärungen in unserem Programm.
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