Erbrecht

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Die Auseinandersetzung mit dem Thema erben und vererben ist nicht nur für Unternehmer von Bedeutung. Auch für Privatpersonen gewinnt eine Vorausplanung bei der Vermögensübertragung immer mehr an Bedeutung.

Für Unternehmen ist eine frühzeitige Planung der Unternehmensübergabe sowohl für den geplanten Ausstieg als auch für den Fall des unerwarteten Versterbens des Unternehmers überlebenswichtig. Da selbst bei einfachen Erbfolgen die Erbscheinverfahren bei den Gerichten oftmals über Monate hinweg laufen, ist zwingend für eine zwischenzeitliche Handlungsfähigkeit des Unternehmens zu sorgen.

Daneben sind ebenfalls die steuerlichen Aspekte zu beachten. Bei der Gestaltung der Vermögensübertragung sind beispielsweise gesellschaftsrechtliche Verknüpfungen zu berücksichtigen. Durch eine ungünstige Verteilung des Nachlasses können insbesondere stille Reserven eines Unternehmens aufgedeckt werden. Dies kann zu hohen Steuerbelastungen führen.

Aber auch für Privatpersonen wird die Vorausplanung auf den Todesfall aus mehreren Gründen immer wichtiger:

Die aktuelle Gesetzeslage basiert auf den Gesellschaftsvorstellungen aus der Zeit der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches im deutschen Kaiserreich im Jahre 1900. Die gesetzlichen Vorschriften führen gerade bei Patchwork-Familien oder bei nicht verheirateten Paaren zu oftmals nicht gewünschten Ergebnissen. Hier kann durch die Erstellung eines Testaments in vielen Fällen mit einfachen Mitteln der Vermögensübergang an die gewünschten Personen sichergestellt werden.

Auch vor dem Hintergrund der in den letzten Jahren extrem gestiegenen Immobilienwerte werden bereits bei einem durchschnittlichen Vermögen die steuerrechtlichen Fragen für den Nachlass immer bedeutsamer. Durch geschickte Gestaltungen im Testament können Steuern oftmals vermieden oder zumindest reduziert werden.

Auch lassen sich Streitigkeiten, welche gerade bei Erbengemeinschaften oftmals zu dramatischen Problemen bei der Erbauseinandersetzung führen können, mit einem Testament vermeiden.

 In unserer Kanzlei stehen wir Ihnen in allen erbrechtlichen Bereichen zur Verfügung:

  • Beratung bei erbrechtlichen Fragen
  • Ausarbeitung von Nachfolgekonzepten
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