Sonderprüfungen sind dann notwendig, wenn z.B. Unregelmäßigkeiten im Zahlungsverkehr oder gefälschte Belege auftauchen.
So kann es vorkommen, dass Mitarbeiter und/oder Dritte zum Nachteil Ihres Unternehmens handeln. In solchen Fällen unterstützen wir Sie sowohl bei der Rechtsverfolgung (Strafanzeige, Strafantrag), als auch bei der Aufklärung von Sachverhalten und der Sicherung von Beweisen.
Auch koordinieren wir die Verteidigung etwaiger Mitbeschuldigter für eine einheitliche Verteidigungsstrategie, begleiten auf Wunsch Ihre Krisen-PR und nehmen die sachgerechte Unterschlagungsprüfung in die Hand.
Als präventive Strafrechtsberatung bieten wir Ihnen auch ausführliche Dokumentationen zum Nachweis gesetzlich geforderter Aufsichtsmaßnahmen an.
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