Das Sozialrecht unterlag in den letzten Jahren einer Vielzahl gesetzlicher Änderungen, weshalb es in der Praxis immer wieder zu Problemen kommt. Ob die Entscheidung der Behörde richtig ist oder nicht, kann der Betroffene aufgrund des komplexen Rechtsgebietes oft nicht mehr alleine prüfen.
Um das Risiko einer langen Verfahrensdauer zu minimieren und Kosten zu vermeiden ist es ratsam, sich bereits vor der Inanspruchnahme von sozialen Leistungen beraten zu lassen.
Schließlich können Streitigkeiten mit Sozialversicherungsträgern und anderen Behörden für den jeweilig Betroffenen von existentieller Bedeutung sein.
Um Ihre Ansprüche von Anfang an konsequent und kompetent durchzusetzen, stehen wir Ihnen gerne bereits ab der Beantragung der Leistung gegenüber dem Sozialversicherungsträger und der Behörde (Verwaltungsverfahren, Widerspruchsverfahren) zur Verfügung. Gerne vertreten wir Sie auch bei der gerichtlichen Durchsetzung.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte:
Prozesskostenhilfe können Sie mit dem folgenden Antrag beantragen
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