Durch Unfall oder Krankheit kann jeder von uns kurzfristig in die Situation geraten, dass er nicht mehr in der Lage ist, seine rechtlichen Angelegenheiten selbst zu klären. In diesem Fall bestellt das Amtsgericht – soweit nicht anderweitig Vorsorge getroffen wurde – einen Betreuer.
Soweit Sie für diese Situation selbst vorsorgen wollen, unterstützen wir Sie bei der Errichtung einer Vorsorgevollmacht, einer Betreuungsverfügung oder der Erstellung einer Patientenverfügung. Durch eine rechtssichere Vollmachtsurkunde kann die kurzfristige Verwaltung Ihres Vermögens sichergestellt werden. Durch eine Betreuungsverfügung nehmen Sie Einfluss auf die Auswahl des Betreuers, die vom Amtsgericht zu bestellen ist. In einer Patientenverfügung können Sie Ihre Wünsche zur medizinischen Behandlung festlegen.
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